Wir beantragten deshalb in der letzten Sitzung Kinder- und Jugedhilfe die Wiederaufnahme der Planung einer Spielfläche an zentraler, einsehbarer und sicherer Stelle in der Mendener Innenstadt.
Rat und Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen im Jahr 2016 den Mendener Spielraumplan. Dieser stützt sich auf rechtsverbindliche Grundlagen, wie
- die UN Kinderrechtskonvention, in der es heißt: “Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, (…), ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Konkret bedeutet dies, dass das vorgeschriebene Abwägungsgebot im Planungsrecht das Kindeswohl vorrangig vor anderen Gesichtspunkten zu beurteilen hat.
- das Sozialgesetzbuch acht: § 80 verpflichtet zu einer bedarfsgerechten Jugendhilfeplanung, zu der auch Spielflächenplanung gehört.
- das Baugesetzbuch, das Kommunen verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere den Kindern und Jugendlichen ausreichend Freiflächen zum Aufenthalt, zum Spielen und für Aktivitäten im Freien zur Verfügung zu stellen und zu erhalten.
Dieser gesetzlich geregelten Verpflichtung kommen wir bisher insbesondere in der Innenstadt nicht in genügendem Maß nach. Obwohl die Innenstadt zu den deutlich einwohnerdichtesten Bezirken in Menden gehört, haben wir gerade hier seit vielen Jahren schon einen eklatanten Spielflächenfehlbedarf von rund 4000 Quadratmeter.
Unseres Erachtens liegt es daran, dass bei großen innerstädtischen Planungsvorhaben vorrangig andere Interessen berücksichtigt wurden und der Anspruch der Freiräume für Kinder und Jugendliche nachrangig oder gar keine Beachtung fand. Die Beispiele aus den letzten Jahren sind die Bahnhofsbebauung oder die Bebauung der ehemaligen KME-Flächen. Gute Ansätze dagegen zeigten sich bei der Umgestaltung der Fußgängerzone. Hier sind einige Spielelemente aufgestellt worden. Eine weitere Chance, anregungsreiche bespielbare Flächen im Herzen Mendens zu bekommen und so unser Zentrum als Lebens-, Lern- und Spielort für Kinder und Jugendliche zugestalten, bot sich in Zusammenhang mit dem Bürgerhausprojekt. Attraktive Spielflächen für mehrere Altersstufen waren an zentraler, einsehbarer und sicherer Stelle vorgeschlagen. Nachdem das Projekt Bürgerhaus aber nicht weiter verfolgte wurde, kippte damit auch die Planung für den Spielplatz.
Es ist nicht hinnehmbar, dass der Plan für diesen dringend benötigte Spielplatz nicht weiterverfolgt wird, weil etwas anderes fallengelassen wurde.
Spielräume sind kein Nebenprodukt, sondern es gibt rechtlich einen klaren isolierten Auftrag. Den müssen wir erfüllen.
Deshalb beantragen wir, die Planungen für eine Spielfläche an zentraler, einsehbarer und sicherer Stelle in der Mendener Innenstadt wieder aufzugreifen und eine Umsetzung vorzubereiten.
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